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Voß, Almuth
Die Notwehrsituation innerhalb sozialer Näheverhältnisse
Eine kritische Auseinandersetzung mit den Grundsätzen der beziehungsbedingten Notwehrbeschränkung.
Duncker & Humblot
978-3-428-14048-0
1. Aufl. 2013 / 161 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Reihe I: Interdisziplinäre Forschungen aus Strafrecht und Kriminologie. Band: 20

Tätliche Auseinandersetzungen zwischen sich nahestehenden Personen stehen im Mittelpunkt zweier Wissenschaftsfelder, die diesen Themenkreis aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten. Kriminologie und Soziologie beschäftigen sich mit diesem Phänomen unter dem Stichwort der „Gewalt im sozialen Nahbereich“. Aus strafrechtlicher Perspektive begründen derartige Übergriffe im Regelfall eine Notwehrsituation, die aufgrund der besonderen Sachverhaltskonstellation als Untergruppe der sozialethischen Notwehrbeschränkungen behandelt wird. Notwehrsituationen innerhalb sozialer Näheverhältnisse unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von der herkömmlichen Notwehrsituation zwischen Fremden. Kriminologische und soziologische Erkenntnisse zur Gewalt im sozialen Nahbereich belegen, dass ein Konflikt innerhalb eines sozialen Näheverhältnisses im Vergleich zum klassischen Notwehrfall unter gänzlich anderen Vorzeichen steht. Diese Besonderheiten auf der Sachverhaltsebene wurden bislang in die breit geführte Diskussion über die beziehungsbedingte Notwehrbeschränkung nur in Ansätzen mit einbezogen, obwohl deren Berücksichtigung für die rechtliche Bewertung und eine interessengerechte Lösung der Notwehrsituation innerhalb solcher Näheverhältnisse unerlässlich wäre. Die vorliegende Arbeit hat es sich zum Ziel gemacht, die Notwehrsituation innerhalb sozialer Näheverhältnisse unter Einbeziehung der Erkenntnisse zum Phänomen der häuslichen Gewalt einer Prüfung zu unterziehen. Im Mittelpunkt steht hierbei die Frage, ob und inwieweit die von Literatur und Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze der Verteidigungsbeschränkung in derartigen Notwehrsituationen im Kontext der heute geltenden gesellschaftlichen und soziologischen Gegebenheiten noch als zeitgemäß, rechtlich zulässig und kriminalpolitisch sinnvoll zu bewerten sind.